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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der artrepair GmbH.

FN 419528 d, LG Ried im Innkreis,

Oberbrunner Weg 5, A-4910 Ried im Innkreis (Stand 14.10.2019)

1. Geltungsbereich
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich und uneingeschränkt für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört, wohingegen Verbraucher jemand ist, für den dies nicht zutrifft (§ 1 Konsumentenschutzgesetzes [KSchG]).

 

2. Vertragsumfang und Vertragsabschluss
2.1. Wir treten im Bereich der Instandsetzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege bestimmter Ober- flächenmaterialien, insbesondere als mobiler Ausbesserungsservicedienstleister, auf. Zwar entsprechen unsere technischen und handwerklichen Möglichkeiten derzeit dem einschlägig allgemein anerkannten Stand in Qualität und Rationalität, jedoch wird ein bestimmter Erfolg weder geschuldet, noch zugesichert oder garantiert. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die vereinbarte Lieferung bzw. sonstige Leistung und nicht das Herbeiführen eines bestimmten, z.B. von unserem Kunden gegenüber Dritten geschuldeten wirtschaftlichen Erfolges oder das Herstellen eines Werkes.
2.2. Unsere Angebote sowie Kataloge, Prospekte, Preislisten, Rundschreiben und dergleichen sind frei- bleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Formlosen Erklärungen unserer Mitarbeiter gegenüber Unternehmern kommt keine Rechtswirksamkeit zu.
2.3. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Der Kunde, der uns über seine elektronische Kommunikationsmöglichkeit in Kenntnis setzt, ist bis auf schriftlichen Widerruf damit einverstanden, dass sämtliche geschäftlichen Schriftstücke, Rechnungen etc. elektronisch erstellt und an ihn elektronisch übermittelt werden.
2.4. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 1 Woche anzunehmen (Auftragsbestätigung). Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir die Annahme erklärt haben oder
die Leistung tatsächlich durchführen. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen bzw. zu unterlassen.
2.5. Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Mengen-, Maß- und Ausführungsangaben, die Preise und Konditionen sind vom Kunden unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu überprüfen. Werden uns von einem Unternehmer nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen (Mo.-Fr.) nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen schriftlich mitgeteilt, gelten die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Ausführungen als vereinbart und verbindlich.
2.6. Der Vertragsabschluss mit Unternehmern erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfüg- barkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Unternehmer binnen angemessener Frist informiert. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird diesfalls unverzüglich zurückerstattet.
2.7. Sofern ein Verbraucher auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.

 

3. Preise, Kostenvoranschläge und Zahlung
3.1. Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anderes vermerkt ist, in Euro (Ð) und zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Verbrauchern ist die etwaige gesetzliche Umsatzsteuer im Preis enthalten. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
3.2. Gegenüber einem Unternehmer berechtigen uns etwaige zwischen Vertragsabschluss und Erbringung unserer Leistung eingetretene Änderungen von Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen oder innerbetrieblicher Abschlüsse, sowie Änderungen anderer, für die Kalkulation relevanter Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendiger Kosten, wie jene für Materialen, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc., die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen. Dem Unternehmer steht aus diesem Grund weder ein Rücktrittsrecht noch die Geltendmachung des Wegfalles der Geschäftsgrundlage zu.
3.3. Ein Kostenvoranschlag wird von uns nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedochkeine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Vertragsabschluss Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so werden wir den Kunden davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne weiters in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts an deres vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung entgeltlich.
3.4. Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen, Zeichnungen und Modellen, die vom Kunden angefordert werden, sind ebenfalls mangels anderer schriftlicher Vereinbarung entgeltlich.
3.5. Sämtliche Preise für die Lieferung von Waren verstehen sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung Ex Works (EXW) gemäß Incoterms 2010 des von uns mit der Lieferung beauftragten Lagers, ohne Neben spesen. Kosten für Versand, Zoll und sonstige Leistungen werden dem Unternehmer geson- dert in Rechnung gestellt. Beim Versendungskauf an Verbraucher versteht sich der Preis zuzüglich einer Versandkostenpauschale.
3.6. Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung verrechnen wir unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen unmittelbar nach deren Erfüllung. Unsere Rechnungen sind bei Erhalt zahlbar. Der Kunde hat den Preis mangels anderer schriftlicher Vereinbarung fristgerecht ohne jeden Abzug durch Überwei- sung frei unserer Zahlstelle oder gegebenenfalls per Nachnahme oder Kreditkarte zu leisten. Als Zah- lungstag gilt der Tag des Einlangens bei uns oder unserer Zahlstelle. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
3.7. Mit Ablauf einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Wir sind berechtigt, Zahlungen unabhängig von deren Widmung, zur Begleichung der ältesten fälligen Rech- nungs posten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
3.8. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9,2 %-Punkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % p.a. zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3.9. Der Unternehmer verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Auf wände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen. Der Verbraucher ist verpflichtet, eine Eintreibungskostenpauschale
in Höhe von € 40,00 zu tragen.
3.10. Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammen- hang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
3.11. Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Der Unternehmer ist insbesondere nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten.
3.12. Für den Fall der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder der Abweisung eines Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens behalten wir uns das Recht vor, Lieferungen und Leistungen nur mehr gegen Vorauskassa vorzunehmen bzw. zu erbringen.
3.13. Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechts- geschäften in Verzug, so können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte a) die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Leistungszeit in Anspruch nehmen, b) sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig stellen, c) andere Rechtsgeschäfte nur mehr
gegen Vorauskassa erfüllen.
3.14. Dem Kunden allenfalls eingeräumte Rabatte oder Skonti sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt.

 

4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung um mehr als 20 % übersteigt, sind wir zur Freigabe eines entsprechenden Teils der Sicherungsrechte auf Verlangen des Kunden verpflichtet.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
4.3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach obigem Punkt 4.2. vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
4.4. Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzu- veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Kunde ist verpflichtet, einen entsprechenden Abtretungsvermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
4.5. Wir sind jederzeit berechtigt, das Betriebsgelände des Unternehmers zur Feststellung unserer Vorbehaltsware zu betreten und diese zu kennzeichnen.

 

5. Rücktritt vom Vertrag
5.1. Voraussetzung für den Rücktritt des Unternehmers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Leistungsverzug, der nachweislich auf grobes Verschulden unsererseits zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.
5.2. Unabhängig von unseren sonstigen Rechten sind wir berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, a) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf unser Begehren weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung bzw. Leistung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder c) wenn die Verlängerung der Leistungszeit wegen der in nachfolgendem Punkt 6.4. angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Leistungsfrist, mindestens jedoch 3 Monate beträgt.
5.3. Unser Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.
5.4. Falls über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, so wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass das Unternehmen nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt im Rücktrittsfall die Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Kunde unterliegt, dem nicht entgegensteht oder wenn die Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile unsererseits unerlässlich ist.
5.5. Unbeschadet unserer Schadenersatzansprüche einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu be- zahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde sowie für von uns erbrachte Vorbereitungshandlungen. Uns steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
5.6. Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes, Irrtum und Wegfall der Geschäftsgrundlage durch den Unternehmer ist ausgeschlossen.
5.7. Rücktrittsrecht des Verbrauchers von Fern- und Auswärtsgeschäften nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
5.7.1. Rücktrittsrecht Der Verbraucher hat gemäß und unter den Voraussetzungen der §§ 11 ff FAGG das Recht von Kauf- oder Dienstleistungsverträgen zurückzutreten.
Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Kalendertage:
– bei Kaufverträgen über Waren ab dem Tag, an dem der Verbraucher
den Besitz an der Ware erlangt hat oder
– bei einer mehrteiligen Bestellung oder einer Teillieferung, der Verbraucher die letzte Ware oder das letzte Stück in Besitz genommen hat oder
– bei Dienstleistungsverträgen ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um sein Rücktrittsrecht auszuüben, muss uns der Verbraucher unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und, soweit verfügbar, seiner Telefonnummer mittels einer eindeutigen Rücktrittserklärung per E-Mail an office@artrepair.at oder per Post informieren. Der Verbraucher kann dafür das auf www.artrepair.at zur Verfügung gestellte Musterformular (Rücktrittsformular) verwenden. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Rücktrittserklärung vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist absendet.
Der schriftliche Rücktritt ist an folgende Adresse zu richten:
artrepair GmbH
Rossmarkt 33
A-4910 Ried im Innkreis
per E-Mail an: office@artrepair.at
per Telefon an: +43 / 7752 / 82844
Rücktrittsformular: http://artrepair.at/impressum.html
5.7.2. Folgen des Rücktritts Die Ware muss vom Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt seiner Rücktrittserklärung ordnungsgemäß verpackt und samt Original-Rechnung zurückgeschickt werden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Kosten für die Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen bzw. zu ersetzen. Darunter sind
die Transportkosten zu verstehen und zwar auch dann, wenn die Zustellung durch uns gratis erfolgte. Der Verbraucher hat uns eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware zu zahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktions weise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist.
Wir werden dem Verbraucher Zug um Zug gegen die von ihm zu erbringenden Leistungen
(z.B. Rückstellung der empfangenen Leistung, angemessenes Entgelt für die Benützung, Entschädigung für die Minderung des gemeinen Wertes) die allenfalls bereits erhaltenen Zahlungen erstatten, wobei wir zur Aufrechnung mit den vom Verbraucher zu erbringenden Leistungen berechtigt sind. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Ein Rücktrittsrecht besteht insbesondere nicht bei der Bestellung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Hat ein Fern- oder Auswärtsgeschäft eine von uns zu erbringende Dienstleistung zum Gegenstand und wünscht der Verbraucher, dass wir noch vor Ablauf der oben dargestellten Rücktrittsfrist (vgl. dazu auch § 11 FAGG) mit der Vertragserfüllung beginnen, so fordern wir den Verbraucher dazu auf, uns sein ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen ausdrücklich schriftlich zu erklären. Ein Rücktrittsrecht des Verbrauchers besteht diesfalls dann nicht, wenn von uns – auf Grundlage des ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist (vgl. dazu auch § 11 FAGG) mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.
Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs. 1 FAGG von einem Vertrag über Dienstleistungen zurück, nachdem er ein Verlangen in obigem Sinne erklärt hat und wir hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen haben, so hat der Verbraucher uns einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von uns bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. Ist der Gesamtpreis überhöht, so wird der anteilig zu zahlende Betrag auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistungen berechnet.

 

6. Lieferung und Leistung sowie Mitwirkungspflichten
6.1. Die Liefer- bzw. Leistungsfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: a) Datum unserer Annahme der Bestellung (Auftragsbestätigung), b) Datum, an dem wir eine vor Lieferung/ Leistung zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhalten. Im Rahmen unserer Auftragsbestätigung geben wir die voraussichtliche Liefer- bzw. Leistungszeit unverbindlich an. Nach Ablauf der voraussichtlichen Liefer- bzw. Leistungszeit kommen wir in Liefer- bzw. Leistungsverzug, sobald uns die schriftliche Mahnung des Kunden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, von bei Unternehmern zumindest 14 Kalendertagen, nachweislich zugegangen ist. Die Einhaltung unserer Liefer- bzw. Leistungspflicht setzt die Abklärung aller technischen und kommerziellen Fragen, sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht, nicht vollständig und/oder nicht gehörig erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.
6.2. Wir liefern Waren mangels anderer schriftlicher Vereinbarung Ex Works (EXW) gemäß Incoterms 2010 des von uns mit der Lieferung beauftragten Lagers.
6.3. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen bzw. -leistungen durchzuführen und zu verrechnen. Beanstandungen von Teillieferungen bzw. -leistungen berechtigen den Unternehmer nicht zur Ablehnung der Restlieferungen bzw. -leistung.
6.4. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Liefer- bzw. Leistungszeit behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Lieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen uns auch dann zur Verlängerung der Liefer- bzw. Leistungszeit, wenn sie bei Lieferanten eintreten.
6.5. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, haben wir das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist sofort nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Kunde den Annahmeverzug oder die Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten verschuldet, so sind wir weiters berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Unsere weitergehenden Ansprüche bleiben in jedem Fall unberührt.
6.6. Der Kunde stellt im Falle von durch uns zu erbringenden Leistungen sicher, dass am Ende der diesbezüglichen Arbeiten bzw. gegebenenfalls am Ende jedes Arbeitstages eine berechtigte Person zur Quittierung unserer Leistungen zur Verfügung steht. Ansonsten gelten die Leistungen bei Unternehmern als ordnungsgemäß erbracht und der Kunde hat etwaige Mehrkosten einer späteren Quittierung zu tragen. Ein bestimmter Erfolg wird hierdurch nicht geschuldet, ein Werkvertrag wird nicht geschlossen.
6.7. Der freie Zugang zur Arbeitsstelle muss für unser Personal gewährleistet werden, anderenfalls unsere Leistungen unterbleiben, ohne dass daraus Ansprüche auf Entfall oder Minderung des Entgeltes bestehen. Wartezeiten, vergebliche Anfahrten usw. sind nicht mit den vereinbarten Preisen abgegolten und werden gesondert nach Zeitaufwand verrechnet. Der Kunde hat uns Strom und kaltes sowie warmes Wasser zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes unserer Arbeiten unentgeltlich beizustellen.

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7. Gefahrenübergang und Übernahmeverbot
7.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung gelieferter Waren geht mit der Übergabe der Waren an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Unternehmer über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung gelieferter Waren geht mit der Ablieferung der Waren an den Verbraucher oder einen von diesem bestimmten, vom Beförde- rer verschiedenen Dritten auf den Verbraucher über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung gelieferter Waren geht aber in jedem Fall spätestens dann auf den Kunden über, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug gerät.
7.2. Hinsichtlich der Gefahrtragung für unsere sonstigen Leistungen gilt: a) Bis zur Übernahme tragen wir in der Regel die Gefahr für unsere Leistungen. Hierunter fallen insbesondere der zufällige Untergang und die zufällige Verschlechterung. Dies gilt auch für allenfalls beigestellte Materialien, Bauteile oder sonstige Gegenstände, die wir vertragsgemäß vom Kunden oder von anderen Auftragnehmern des Kunden übernommen haben. b) Werden jedoch die Leistungen oder Teile hiervon oder uns vom Kunden übergebene Materialien, Bauteile oder sonstige Gegenstände durch ein unabwendbares Ereignis beschädigt oder zerstört und haben wir alle zur Abwehr der Folgen solcher Ereignisse notwendigen und zumutbaren Maßnahmen getroffen, trägt der Kunde die Gefahr. Gegenüber Unternehmern haben wir unter diesen Voraussetzungen im Falle der Beschädigung oder Zerstörung Anspruch auf das vereinbarte Entgelt für die bisher erbrachten Leistungen, auf Vergütung der zur allfälligen Wiederherstellung erforderlichen Leistungen und Verlängerung der Leistungszeit.
7.3. Der Unternehmer verpflichtet sich, unser Personal weder während dessen Tätigkeit in unserem Unternehmen noch bis 6 Monate nach dessen Ausscheiden aus unserem Unternehmen abzuwerben und/oder zu beschäftigen. Darunter fällt auch ein Abwerben unseres Personals für den eigenen Betrieb oder für einen unserer Wettbewerber. Für den Fall des Zuwiderhandelns ist der Unternehmer verpflichtet, uns eine Konventionalstrafe in Höhe von 6 der zuletzt von uns zu zahlenden Brutto- Monatsentgelte des betreffenden Personals zu bezahlen, wobei die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden und sonstiger Ansprüche unberührt bleibt.

 

8. Gewährleistung
8.1. Gegenüber Unternehmern sind wir unter der Voraussetzung der Einhaltung der vereinbarten Zahlungs- bedingungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ausschließlich verpflichtet, jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, der nachweislich im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs besteht, zu beheben, der auf einem Fehler des Materials oder der Ausführung beruht. Ein Mangel bezüglich des Materials und/oder der Ausführung liegt ausschließlich dann und insoweit vor, als die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung nicht die gemäß dem Vertrag ausdrücklich bedungenen Eigenschaften aufweist. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (wie z.B. für Transport, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit) gehen mangels anderer schriftlicher Vereinbarung zu Lasten des Unternehmers.
8.2. Das Regressrecht des Unternehmers gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
8.3. Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl, ob die Verbesserung oder ein Austausch erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich ist oder für uns, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Leistung zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
8.4. Ist eine Verbesserung und ein Austausch nicht möglich, nicht tunlich oder fehlgeschlagen, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrags verlangen. Dies gilt auch, wenn wir die Verbesserung und den Austausch ernsthaft und endgültig verweigern. Gegenüber Unternehmern ist die Verbesserung bzw. der Austausch erst nach dem erfolglosen dritten Versuch fehlgeschlagen.
8.5. Gewährleistungsansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ferner muss der Gegenstand der Rüge in jedem Fall vollumfänglich in unverändertem Zustand belassen werden. Ist der beanstandete Gegenstand verändert worden, ist die Geltendmachung jeglicher Gewährleistung durch den Unternehmer ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Der Unternehmer muss gelieferte Ware bzw. die erbrachte sonstige Leistung unverzüglich auf Mängel untersuchen und uns diese unver züglich, längstens aber innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Empfang der Ware bzw. Beendigung der sonstigen Leistungserbringung, schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Verdeckte Mängel der Ware bzw. sonstigen Leistung sind uns unverzüglich, längstens aber innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Entdeckung, schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung jeglicher Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
8.6. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8.7. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Gefahrenübergang. Eine Verbesserung und/oder ein Austausch verlängern bzw. unterbrechen die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern nicht. Hinsichtlich der im Rahmen der Verbesserung bzw. des Austausches verwendeten Neuteile ist bei Unternehmern eine eigenständige Mängelhaftung, egal aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
8.8. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab.
8.9. Unsere Mängelhaftung gegenüber Unternehmern ist in diesem Punkt 8. abschließend geregelt. Jede weitergehende Mängelhaftung unsererseits, egal aus welchem Rechtsgrund, ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

 

9. Haftung und Haftungsbeschränkungen
9.1. Außerhalb des Anwendungsbereiches des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder entsprechen- der ausländischer Bestimmungen beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von (Mangel-)Folgeschäden, reinen Vermögensschäden sowie entgangenem Gewinn, von Schäden aus Nutzungsentgang, Prozesskosten, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. Unser Verschulden und der Grad unseres Verschuldens sind in jedem Fall vom Unternehmer nachzuweisen.
9.2. Eine Ersatzpflicht unsererseits für Schäden aus oder im Zusammenhang mit unseren sonstigen Leistungen ist ausgeschlossen, wenn uns der Unternehmer den jeweiligen Schaden nicht unverzüglich, längstens innerhalb von 14 Tagen nach unserer Leistungserbringung bei ohne weiteres erkennbaren Schäden bzw. nach Entdeckung bei nicht ohne weiteres erkennbaren Schäden, nach Art und Umfang schriftlich anzeigt, es sei denn uns würde nachgewiesen, dass wir den Schaden zumindest grob fahrlässig verursacht oder verschwiegen haben.
9.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und/oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen weiters nicht a) bei Schäden an uns zur Bearbeitung übergebenen Sachen oder b) wenn der Schaden aus Gefahren resultiert, die weder für das Rechts- verhältnis typisch sind noch nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles vorhersehbar waren.
9.4. Wir haften nur für eigene Inhalte auf unserer Website. Soweit wir mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, sind wir für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich.
Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren
9.5. Sollte der Unternehmer selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder entsprechender ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber aus drücklich auf jeden Regress, insbesondere im Sinne des § 12 des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder entsprechender ausländischer Bestimmungen.
9.6. Wir sind nicht verpflichtet, vom Unternehmer beigestellte Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Muster- berechnungen, technische Beschreibungen, behördliche Genehmigungen etc.) und/oder Stoffe bzw. gegebene Anweisungen auf deren Richtigkeit, Tauglichkeit und Kompatibilität mit den beauftragten Leistungen zu überprüfen. Der Unternehmer garantiert deren Richtigkeit, Tauglichkeit und Kompatibilität. Wir sind bei Verträgen mit Unternehmern des Weiteren nicht verpflichtet, besondere Überprüfungen oder Messungen (Vorarbeiten Dritter, vorhandene Baulichkeiten etc.) vorzunehmen. Hinsichtlich Umständen bzw. Gegebenheiten technischer oder tatsächlicher Natur, die außerhalb unseres vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsumfangs liegen, trifft uns gegenüber Unternehmern keine Prüf-, Warn- oder Hinweispflicht. Wir haften nicht für negative Folgen resultierend aus offenbarer bzw. verdeckter Untauglichkeit der vom Unternehmer beigestellten Unterlagen, Daten, Stoffe und/oder unrichtigen Anweisungen.
9.7. Alle dem Grunde nach gegen uns bestehenden Haftungsansprüche sind gegenüber Unternehmern der Höhe nach mit dem vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden sowie unserer Haftpflichtver sicherungssumme, je nachdem was von beiden niedriger ist, begrenzt.
9.8. Haftungsansprüche des Unternehmers gegen uns verjähren in 12 Monaten nach Lieferung der Ware bzw. Erbringung unserer Leistung, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen.
9.9. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die etwaige persönliche Haftung unserer Organe, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.10. Soweit in diesen AGB nicht anders vorgesehen, ist unsere Haftung in diesem Punkt 9. abschließend geregelt. Jede weitergehende Haftung unsererseits, egal aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.

 

10. Schlussbestimmungen
10.1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz in
Rossmarkt 33, A-4910 Ried im Innkreis Erfüllungsort für alle wechselseitigen Pflichten der Vertragspartner.
10.2. Pläne, Skizzen und Zeichnungen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Kalkulationen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen stets unser (geistiges) Eigentum und wir behalten uns alle Rechte daran vor; der Kunde erhält bzw. erwirbt daran keine wie immer gearteten Rechte, wie z.B. Werknutzungs-, Verwertungs- oder Immaterialgüterrechte. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
10.3. Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gilt die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahe kommende, zulässige Bestimmung als vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem im Vertrag normierten Maß der Leistung oder Zeit beruht; es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung und Zeit anstelle des Vereinbarten. Die Gültigkeit des restlichen Vertrages wird dadurch nicht berührt. Entsprechendes gilt im Fall einer ergänzungsbedürftigen Regelungslücke.
10.4. Als nicht-ausschließlicher Gerichtstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für A-4910 Ried im Innkreis örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtstand
nur dann als vereinbart,wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.
10.5. Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern, gilt diese Rechtswahl nur in soweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

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